Glutenfrei

Glutenunverträglichkeit

Glutenunverträglichkeit ist eine auch hierzulande sehr häufig auftretende Autoimmunerkrankung. Das menschliche Immunsystem identifiziert das eigentlich harmlose Gluten als Feind, der dann ähnlich wie sonst Bakterien oder Viren angegriffen wird. Doch leider richten sich die Antikörper nicht nur gegen Gluten, sondern auch gegen körpereigene Substanzen und vor allem gegen die Darmschleimhaut. Die für die Aufnahme aller wichtigen Nährstoffe so wichtigen Darmzotten verschwinden durch die Folgen der Glutenunverträglichkeit mit der Zeit, so dass Fette, Vitamine und Mineralstoffe kaum oder gar nicht mehr verwertet werden können. Daher kommt es in nahezu allen Fällen zu Durchfall, Blähungen, Bauchschmerzen und teilweise auch Mangelzuständen. Die Betroffenen müssen dann auf Lebensmittel zurückgreifen, die glutenfrei sein. Gluten ist ein Eiweißgemisch, das in vielen Getreidesorten vorkommt. Ob Mehl, Nudeln, Kekse oder Müsli: Mittlerweile gibt es glücklicherweise immer mehr Alternativen, die glutenfrei sind. Die Diagnose Glutenunverträglichkeit muss also heutzutage nicht mehr die Lebensqualität beeinträchtigen.

 

Bei Glutenunverträglichkeit: Glutenfrei leben

Wer glutenfrei leben muss, kann bedenkenlos zu Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch, Eiern und auch Gemüse zurückgreifen. All diese Nahrungsmittel sind von Natur aus glutenfrei. Ein besonders hoher Anteil an Gluten ist dagegen in Weizen, Dinkel, Hafer, Roggen, Gerste und Grünkern und allen daraus hergestellten Lebensmitteln enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als glutenfrei deklariert wurden.

Doch Gluten ist nicht nur in Nahrungs- und Lebensmitteln zu finden, sondern zum Teil auch in Kosmetik. Glutenhaltig können zum Beispiel Lippenpflegestifte oder auch Zahncremes sein, grundsätzlich gibt aber ein Blick auf die Inhaltsstoffe genauere Auskunft. Wenn auf dieser Liste Inhaltsstoffe wie „Triticum aestivum“ oder „Triticum vulgare“ auftauchen, handelt es sich beispielsweise um Weizen. „Hordeum“ steht dagegen für Gerste, „Avena“ für Hafer. Selbst in Medikamenten, Vitaminpräparaten oder Nahrungsergänzungsmitteln werden gerne glutenhaltige Füllstoffe verwendet: Für Menschen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden, könnten auch solche Produkte zu einem Problem werden. Selbst Kosmetikpräparate wie die erwähnten Lippenpflegestifte oder Zahncremes sind, sofern sie nicht vollkommen glutenfrei sind, bei Glutenunverträglichkeit bedenklich, da Anteile automatisch geschluckt werden.

Welche Allergene genau eine Glutenunverträglichkeit auslösen, ist inzwischen auch bekannt. Es handelt sich dabei um die alkohollösliche Fraktion von Gluten, die sogenannten Prolamine. Sie haben je nach Getreideart eine unterschiedliche Zusammensetzung. Mittlerweile zählt Gluten zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Im Rahmen einer speziellen EG-Verordnung (41/2009 vom 20. 01. 2009) zur grundsätzlichen Regelung der Kennzeichnung des Allergens Gluten in Lebensmitteln wurden Schwellenwerte erstmalig gesetzlich festgelegt. Lebensmittel dürfen nur dann als glutenfrei bezeichnet werden, wenn sie einen maximalen Glutenanteil von 20 „ppm“ („parts per million“) enthalten. Darüber hinaus gibt es noch die Kennzeichnung „Sehr geringer Glutengehalt“. Sie ist getreidehaltigen Produkten vorbehalten, die einen Glutengehalt von 100 „ppm“ nicht überschreiten und zur Reduzierung des Glutengehalts auf ganz spezielle Weise verarbeitet wurden.

 

Fazit: Eine Glutenunverträglichkeit bezieht sich nicht nur auf Lebensmittel

Das beste Mittel gegen eine Glutenunverträglichkeit ist der konsequente Verzicht auf entsprechende Produkte. Sich glutenfrei zu ernähren, ist heutzutage zwar kein Problem mehr, doch manchmal findet sich das Eiweißgemisch auch versteckt in kosmetischen Produkten wieder. Und auch hier kann es bei Menschen mit Glutenunverträglichkeit zu gesundheitlichen Problemen führen. Das Attribut glutenfrei spielt daher auch in der Kosmetik eine wichtige Rolle.

Für einen Kosmetikhersteller ist diese Auslobung „glutenfrei“ jedoch sehr aufwändig. Es müssen nicht nur glutenfreie Rohstoffe verwendet werden, sondern jede produzierte Charge muss analytisch auf Gluten untersucht werden. Erst bei einem negativen Ergebnis, darf abgefüllt werden.