Alcohol denat.

Alcohol denat; Alkohol, Ethanol, Bio-Alkohol

Die INCI-Bezeichnung Alcohol denat. taucht bei Kosmetikprodukten relativ häufig auf der Liste der Inhaltsstoffe auf. Was sich dahinter verbirgt, ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst, zumal auch der Gesetzgeber eine große Rolle bei der Verwendung von Alcohol denat. spielt. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass Alkohol als Genussmittel hoch besteuert wird. Die Branntweinsteuer sorgt jedes Jahr für hohe Einnahmen in der Kasse des Bundesfinanzministeriums. Dies gilt keineswegs nur für den klassischen Alkohol zum Trinken, sondern auch dann, wenn er in Kosmetikprodukten zum Einsatz kommt, die aber in der Regel gar nicht für den Verzehr bestimmt sind. Dafür gibt es einen einfachen Grund. Bis heute existiert nämlich keine gesetzlich festgelegte Bestimmung, nach der ein Hersteller von Kosmetikprodukten nachweisen kann, dass der Alkohol nur für kosmetische Zwecke und nicht als Genussmittel verwendet wird. Auch eine Rückerstattung der Steuer ist für die Hersteller nicht vorgesehen.

In § 139 des Branntweinmonopolgesetzes steht sinngemäß, dass die steuerfreie Verwendung einer gesonderten Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis wird unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag erteilt. Für Kosmetikprodukte wird diese Erlaubnis bislang jedoch verweigert, weil es eben eine entsprechende Bestimmung zum Nachweis gar nicht gibt.

Durch die hohe Steuer wird Alkohol also zu einem extrem teuren Zusatzstoff in Kosmetika. Darum gibt es als Alternative denaturierten Alkohol (Alcohol denat.), der auch als vergällter Alkohol bezeichnet wird. Das Bundesfinanzministerium sagt zu dem Thema Alcohol denat. ganz klar: „Die steuerfreie Verwendung von Alkohol zur Herstellung von kosmetischen Präparaten ist ohne eine ordnungsgemäße Vergällung nicht möglich“.

 

So entsteht Alcohol denat.

Vergällung bedeutet, dass dem Alkohol Vergällungsmittel beigegeben werden, damit er für Trink- und Genusszwecke unbrauchbar wird. Eine „zweckwidrige Verwendung“ kann auf diese Weise praktisch ausgeschlossen werden. Die staatliche Reglementierung zur Besteuerung von Alkohol führt also zum Einsatz von Vergällungsmitteln, was aber auch bedeutet, dass das Vergällen an sich ein Mittel der Steueraufsicht darstellt. Und Vergällungsmittel sind nichts anderes als Substanzen, die dem Konsumenten den Appetit vergällen sollen, damit er gar nicht erst auf die Idee kommt, ein Kosmetikprodukt, das Alcohol denat. enthält, zu trinken oder zu verzehren. Der Qualität von Kosmetika kommt Alcohol denat. in vielen Fällen aber nicht zugute. Der Grund: Mit Abstand am häufigsten werden Phthalsäureester (Phthalate) als Vergällungsmittel eingesetzt. Und diese sind alles andere als unbedenklich, denn sie sollen unter anderem in den Hormonhaushalt eingreifen, auch wenn der Gesetzgeber einige Substanzen offiziell erlaubt. In diesem Zusammenhang ist vor allem Diethylphthalat (Phthalsäurediethylester/abgekürzt: DEP) zu erwähnen. Gemäß Branntweinsteuerverordnung muss die Konzentration im Alkohol mindestens 0,5 Prozent betragen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete bereits, dass die DEP-Konzentrationen in einigen (eigenen) Messungen bei über 1,0 Prozent lagen und somit dem Doppelten des Wertes entsprachen, der eigentlich von der Branntweinsteuerverordnung vorgeschrieben wurde. Bekanntermaßen werden Phthalate in der Industrie unter anderem sehr häufig als Weichmacher eingesetzt. Im Zusammenhang mit Kinderspielzeug gelten sie als besonders umstritten. Darum enthält die Anlage 1 der Kosmetikverordnung auch gleich mehrere Phthalate, die zur Kosmetikherstellung auf keinen Fall verwendet werden dürfen. Dazu gehören Bis-(2-ethylhexyl)-phthalat, Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP), 1,2-Benzoldicarbonsäuredipentylester (verzweigt und linear) sowie einige andere Substanzen.

Doch auch das offiziell zugelassene DEP gilt in Alcohol denat. als bedenklich. Im Rahmen einer Studie, die im Jahre 2008 durchgeführt wurde, untersuchten Wissenschaftler den Urin von 163 Kleinkindern, die zwischen 2000 und 2005 geboren wurden. Das Ergebnis war erschreckend: Es konnten Phthalate nachgewiesen werden, deren Konzentrationen mit der Zahl der in diesem Zeitraum verwendeten Hautpflegeprodukte korrelierten. Aus toxikologischer Sicht sollten die Hersteller von Kosmetikprodukten daher unbedingt auf DEP verzichten: auch für Alcohol denat.

 

Alcohol denat. und die mangelnde Aufklärung der Verbraucher

Grundsätzlich ist für den Einsatz von vergälltem Alkohol lediglich eine einzige INCI-Bezeichnung vorgesehen: Alcohol denat. Das bedeutet, dass Verbraucher hierzulande überhaupt nicht wissen, welche Vergällungsmittel zum Einsatz kamen. In Amerika ist dies beispielsweise anders, dort klärt die Deklarierung über die Art des Vergällungsmittels auf. Deutsche Verbraucher, die auf Nummer sicher gehen möchten, könnten zwar prinzipiell auf Alkohol in Kosmetik verzichten. Allerdings ist er auch ein sehr wichtiges Extraktionsmittel für Naturextrakte. Er kann Konservierungsstoffe ersetzen, da er ab einer bestimmten Konzentration antimikrobiell wirkt, ohne dabei jedoch Allergien auszulösen.

In der Naturkosmetik finden häufig Stoffe wie Anissäure und Triethylcitrat Verwendung. Triethylcitrat ist ein Zitronensäureester und unter anderem ein häufiger Inhaltsstoff von Deodorants, da er die schweißzersetzenden Bakterienenzyme hemmt.

Anissäure ist eine Methoxybenzoesäure, die in geringen Mengen im Öl von Pflanzen wie Anis und Vanille vorkommt. Sie ist sowohl ein Ether als auch eine Carbonsäure und wurde in der Vergangenheit sehr häufig als Antiseptikum, Antirheumatikum beziehungsweise Konservierungsmittel eingesetzt.

 

Steckbriefe von Vergällungsmitteln für Alcohol denat.

 

Diethylphthalat (DEP)

INCI: Diethyl Phthalate

CAS-Nummer: 84-66-2

Einecs-Nummer: 201-550-6

Definition: organische Verbindung, gehört zur Gruppe der Phthalate

Einsatz: als Weichmacher, Formulierungshilfsmittel für Pflanzenschutzmittel, für Alcohol denat.

Eigenschaften: Stoff soll eine hormonähnliche Wirkung haben.

 

Thymol

Alternative Bezeichnung: 2-Isopropyl-5-methyl-phenol

CAS-Nummer: 89-83-8

Definition: terpenoider Naturstoff, Bestandteil der ätherischen Öle aus Ajowan, Thymian, Bohnenkraut und Oregano

Wirkung: desinfizierend, fungizid und bakterizid

Einsatz: für Alcohol denat. als Alternative zu DEP (laut Branntweinsteuerverordnung), zur Behandlung von Hautpilzinfektionen, als Verdauungsförderer

 

Isopropanol

Alternative Bezeichnung: 2-Propanol

CAS-Nummer: 67-63-0

Definition: einwertiger Alkohol

Verwendung: für Alcohol denat. als Alternative zu DEP (laut Branntweinsteuerverordnung), Lösungsmittel für Fette, Harze und Lacke, Herstellung von Desinfektionsmitteln

Besonderheiten: Kontakt verursacht je nach Konzentration Reizungen der Augen und Schleimhäute

 

Kein Phthalat-Vergällungsmittel bei Alcohol denat. bei Cosmacon

Cosmacon verwendet für Alcohol denat. keine Phthalat-Vergällungsmittel mehr und verzichtet auf die umstrittenen Substanzen. Wer grundsätzlich Klarheit wünscht, welche Vergällungsmittel für Alcohol denat. eingesetzt wurden oder werden, sollte einfach die jeweiligen Firmen anschreiben und um eine entsprechende Auskunft bitten.