DHA Selbstbräuner

Dihydroxyaceton

Der Trend zur „gesunden, sportlich braunen Haut“ ist seit Jahren ungebrochen. Wenn man braungebrannt aus dem Urlaub kommt, wissen alle, man hat sich gut erholt und ist voller Tatendrang.

Um diese Bräune zu erzielen setzen wir unserer Haut der Sonnenstrahlung aus, da diese eine Pigmentbildung im Sinne einer Melaninbildung hervorruft. Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichtes hat jedoch eine schädigende Wirkung auf die Haut. Neben der akuten Schädigung (Sonnenbrand) können Langzeitschäden, wie ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken, auftreten. Die übermäßige Einwirkung der UVB- und UVA-Strahlung (Wellenlänge: 320-400 nm) führt darüber hinaus zu einer Schwächung der elastischen und kollagenen Fasern des Bindegewebes. Dies führt zu zahlreichen phototoxischen und photoallergischen Reaktionen und hat eine vorzeitige Hautalterung zur Folge.

Die menschliche Haut lässt sich jedoch auch künstlich bräunen und manche sprechen sogar von einer „gesunden Bräune“. Hierfür werden Selbstbräuner benutzt. Diese Verbindungen weisen als chemisches Strukturmerkmal Keto- bzw. Aldehydgruppen in Nachbarschaft zu Alkoholfunktionen auf. Diese Ketole bzw. Aldole gehören überwiegend zur Substanzklasse der Zucker.

Dihydroxyaceton

Der am häufigsten verwendete Selbstbräuner ist das 1,3-Dihydroxyaceton.

Selbstbräunende Verbindungen können mit den Proteinen und Aminosäuren der Hornschicht der Haut im Sinne einer Maillard-Reaktion umgesetzt werden, wobei über einen noch nicht vollständig aufgeklärten Reaktionsweg Polymerisate entstehen, die der Haut einen bräunlichen Farbton verleihen. Diese Reaktion ist nach etwa 4 bis 6 Stunden abgeschlossen; die so erzielte Bräune ist nicht abwaschbar und wird erst mit der normalen Hautabschuppung entfernt.

Nachteilig ist jedoch der Umstand, dass sich das DHA in kosmetischen Zubereitungen im Laufe der Zeit zersetzt. Die Abbauprodukte des Dihydroxyacetons (z.B. Hydroxylmethylglyoxal, Formaldehyd, Glycolsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Brenztraubensäure) führen neben einer Braunfärbung der Zubereitung, zu einem Absinken des pH-Wertes (< 3) und zu einem, bisweilen, stechend-unangenehmen Geruch der kosmetischen Formulierung. In den meisten Fällen tragen die Produkte mit Selbstbräuner ein Mindesthaltbarkeitsdatum und erfordern aufwendigere Formulierungs- und Lagerstrategien. Der meist als scharf-intensiv wahrgenommene Geruch der Abbauprodukte des DHA führt in der Regel dazu, dass die Verbraucher das Kosmetikum nicht weiter anwenden.

Diesen Abbauprozess gilt es hinauszuzögern bzw. die entstehenden Nebengerüche zu kaschieren.

 

Wenn Sie eine DHA-haltige Formulierung entwickeln oder eine schon bestehende Rezeptur geruchlich optimieren möchten, sprechen Sie uns gerne an.

 

Sehen Sie hier unsere Ideen für Dihydroxyaceton-haltige Selbstbräunungsprodukte.