Desinfektionsmittel
Nie zuvor waren Desinfektionsmittel bei uns in Deutschland so gefragt wie jetzt. Schließlich ist eine penible Hygiene die beste und sicherste Möglichkeit, sich vor dem gefürchteten Coronavirus zu schützen. Der Run auf die Produkte hat schon vor Wochen begonnen und dazu geführt, dass die Regale im stationären Handel und in zahlreichen Onlineshops mittlerweile leer sind.
Was sind eigentlich Desinfektionsmittel und was müssen sie leisten?
Bei einem Desinfektionsmittel handelt es sich um eine chemische Substanz oder ein Gemisch von verschiedenen Substanzen, mit der entweder ein Instrument, eine Fläche oder eben unsere Haut desinfiziert wird. Je nach Krankheitserreger beziehungsweise Einsatzgebiet wird zwischen Viruziden, Fungiziden und Bakteriziden unterscheiden. Desinfektionsmittel sind streng genommen keine Kosmetika mehr. Sie bestehen meist zu mehr als 70 Prozent aus Alkohol und unterliegen der Biozid-Verordnung, die offiziell den Namen „Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ trägt. Ziel der Verordnung ist es, einen höchstmöglichen Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Außerdem soll der Markt an Biozid-Produkten, zu denen auch Desinfektionsmittel gehören, innerhalb der EU harmonisiert werden.
Verkauf von Desinfektionsmittel – Erleichterungen durch Covid-19
Bedingt durch die Coronakrise beobachtete die Bundesregierung Anfang 2020 eine deutlich stärkere Nachfrage nach Desinfektionsmitteln. Diese Nachfrage konnte mit den bislang verfügbaren Ressourcen und den bisherigen Regelungen jedoch nicht mehr ausreichend befriedigt werden.
Aus diesem Grund gab die Bundesstelle für Chemikalien zunächst Anfang März 2020 die „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ heraus. Nur wenige Tage später folgte unter dem Namen „Allgemeinverfügung zur Zulassung von 2-Propanol-haltigen, 1-Propanol-haltigen und Ethanol-haltigen Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion“ eine Ergänzung. Eine weitere Ergänzung wurde am 20. März 2020 bekanntgeben und regelt die „Abgabe an berufsmäßige Verwender“.
Zur bislang letzten Erweiterung kam es am 02. April 2020. Diese Allgemeinverfügung beschäftigt sich mit der „Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Die temporären Ausnahmen gelten zunächst bis August beziehungsweise September 2020.
Gemäß Artikel 55 der Biozid-Verordnung kann eine zuständige Behörde die Bereitstellung beziehungsweise Anwendung von einem Desinfektionsmittel für eine kontrollierte und beschränkte Verwendung befristet für maximal 180 Tage gestatten, falls diese Maßnahme in Anbetracht einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit erforderlich und notwendig ist.
Die Verfügungen umfassen die Richtlinien in Bezug auf die nun zugelassenen Formulierungen. Unter anderem geht es dabei auch um die Mindestreinheit der eingesetzten Substanzen.
Die Allgemeinverfügungen wurden übrigens in enger Abstimmung mit BMG und BMU erlassen.
Sicherstellung von ausreichend Desinfektionsmittel für Alle
All diese Ausnahmen verfolgen einen wichtigen Zweck: Möglichst vielen Branchen und Unternehmen das Bereitstellen von zusätzlichen Desinfektionsmitteln zu ermöglichen.
Neben Apotheken dürfen somit auch chemische und pharmazeutische Industrieunternehmen Desinfektionsmittel herstellen. Darüber hinaus sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Herstellung berechtigt.
Die Abgabe der Desinfektionsmittel ist jedoch grundsätzlich auf berufsmäßige Verwender beschränkt. Damit wird sichergestellt, dass dem allgemeinen Gesundheitswesen, Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden können.
Als Nachweis reicht es aus, wenn deutlich wird, dass es sich bei dem Empfänger um eine der oben genannten Einrichtungen handelt.
Bei einer Eigenetikettierung beziehungsweise einem Privat-Label muss auf jeden Fall erkennbar bleiben, dass sämtliche Vorgaben und Richtlinien der neuen Allgemeinverfügung eingehalten werden. Dies schließt auch die Nennung des Herstellers oder Inverkehrbringers ein. Darüber hinaus müssen auch alle Vorgaben in Bezug auf die Kennzeichnung und Einstufung eingehalten werden.
Schnellere Zulassung aufgrund der Corona-Krise
Die rechtliche Grundlage für die Herstellung von einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel ist normalerweise sehr komplex. Unter anderem sind aufwendige und zeitintensive Tests erforderlich. Die Zulassung dauert üblicherweise ein Jahr. Die Allgemeinverfügungen vereinfachen die Verfahren, damit wichtigen medizinischen Institutionen und Einrichtungen Desinfektionsmittel in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt wird.
OEM-Desinfektionsmittel jetzt sofort verfügbar
Cosmacon entwickelt für Sie Desinfektionsmittel als Private-Label-Produkte/OEM. Auf diese Weise können Sie Ihre Marke mit einem hochwertigen OEM-Desinfektionsmittel komplettieren.
Ergänzend dazu bietet Ihnen Cosmacon auch ein mildes Hand- Hygiene-Gel und/oder qualitativ anspruchsvolle Handcreme mit MikroSilber jeweils in einer 50ml oder 100ml Tube an. Die Mindestabnahme im Private-Label liegt bei 10.000 Stück pro Produkt.
Wenn Sie sofort eines dieser Produkte unter Ihrem Namen anbieten möchten, sprechen Sie uns oder unseren Partner Rimpler Cosmetics gerne an.
Alkoholhaltiges Gel zur Handreinigung
Hand-Reinigungsgel mit anti-mikrobiellen Eigenschaften für eine hygienische, wasserfreie Reinigung der Hände und für ein sauberes Handgefühl für sofort und später.
Dieses Produkt ist ein unverzichtbarer Begleiter für unterwegs.
Eigenschaften:
keimreduzierend, effektiv kurzfristig, erfrischend, reinigend, schnell verdampfend, enthält 70 Vol% iso-Propanol gemäß WHO Rezepturempfehlung
Mehrfach täglich anwenden je nach Bedarf
Anwendung:
Haselnussgroße Menge Gel (3ml) auf den Händen verteilen, gründlich
einreiben, bis das Gel eingezogen ist.
Sicherheitshinweise:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhalt/Tube gemäß lokalen/regionalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Nur für äußerliche Anwendung.
Enthält: Vol.70% Iso-Propanol 1% Ethanol – Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Entfernt 99,9% der Bakterien, spezielle Viren und Pilze.
Bestandteile:
ISOPROPYL ALCOHOL, AQUA, PROPYLENE GLYCOL, ALCOHOL, ACRYLATES/C10-30 ALKYL ACRYLATE CROSSPOLYMER, AMINOMETHYL PROPANOL, PARFUM
MikroSilber Handcreme
Durch das ständige desinfizieren trocknen die Hände übermäßig aus und hierzu empfehlen wir eine pflegende Handcreme. Unsere OEM-Handcreme mit Mikrosilber ist hier eine ideale Ergänzung zu Ihrem Portfolio.
Pflegende, schützende und reichhaltige Anti-Age Handcreme mit keimreduzierendem, antiviralem MicroSilver BG® und feuchtigkeitsspendender Hyaluronsäure. Wertvolle Öle aus der Olive und der Kukuinuss wirken nachhaltig pflegend und schützend.
MicroSilver BG® kann übermäßiges Wachstum von Keimen auf der Haut verhindern und somit Entzündungen vorbeugen. Polyphenole aus der Magnolie helfen zudem dabei die anti-bakterielle Wirkung zu unterstützen.
*=Wirksamkeitstest des Lieferanten
Anwendung:
Haselnussgroße Menge Creme auf den Händen verteilen und gründlich einreiben, bis die Creme eingezogen ist.
Bestandteile:
AQUA, HYDROGENATED LECITHIN, CAPRYLIC/CAPRIC TRIGLYCERIDE, TRIDECANE, DICAPRYLYL CARBONATE, PROPYLENE GLYCOL, SQUALANE, GLYCERYL STEARATE, PENTAERYTHRITYL DISTEARATE, CETYL ALCOHOL, UNDECANE, VITIS VINIFERA SEED OIL, SODIUM POLYACRYLATE, LUPINUS ALBUS SEED EXTRACT, HELIANTHUS ANNUUS SEED OIL, ALEURITES MOLUCCANA NUT OIL, SODIUM HYALURONATE, MAGNOLIA OFFICINALIS BARK EXTRACT, TOCOPHEROL, C12-16 ALCOHOLS, CI 77820, PALMITIC ACID, CETYL PALMITATE, GLYCERIN, XANTHAN GUM, TRISODIUM ETHYLENEDIAMINE DISUCCINATE, POLYGLYCERYL-3 METHYLGLUCOSE DISTEARATE, SORBIC ACID, INULIN LAURYL CARBAMATE, PHENOXYETHANOL, POTASSIUM SORBATE, ETHYLHEXYLGLYCERIN, PARFUM
Für Preise und Lieferzeiten sprechen Sie gerne uns oder direkt Herrn Schladitz an:
Andreas Schladitz
Sales Director Private Label
Direct: +49 (05130) 7929-26
Mobil: +49 (0162) 211 24 24
Fax: +49 (05130) 7929 – 40
Mail: schladitz@rimpler.de