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Glutenunverträglichkeit

Glutenunverträglichkeit

Glutenunverträglichkeit ist eine Autoimmunerkrankung, die auch hierzulande sehr häufig vorkommt. Das menschliche Immunsystem identifiziert das eigentlich harmlose Klebereiweiß (Gluten) als Feind und greift es wie Bakterien oder Viren an. Doch leider richten sich die Antikörper nicht nur gegen Gluten, sondern auch gegen körpereigene Substanzen und vor allem gegen die Darmschleimhaut. Die für die Aufnahme aller wichtigen Nährstoffe so wichtigen Darmzotten verschwinden durch die Folgen der Glutenunverträglichkeit mit der Zeit, so dass Fette, Vitamine und Mineralstoffe kaum oder gar nicht mehr verwertet werden können. Die Folge sind in fast allen Fällen Durchfall, Blähungen, Bauchschmerzen und manchmal auch Mangelerscheinungen. Die Betroffenen müssen dann auf glutenfreie Lebensmittel ausweichen. Gluten ist ein Eiweißgemisch, das in vielen Getreidesorten vorkommt. Ob Mehl, Nudeln, Kekse oder Müsli: Inzwischen gibt es glücklicherweise immer mehr Alternativen, die glutenfrei sind. Die Diagnose Glutenunverträglichkeit muss also heute nicht mehr die Lebensqualität beeinträchtigen.

 

Bei Glutenunverträglichkeit: Leben ohne Gluten

Wer glutenfrei leben muss, kann bedenkenlos auf Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Eier und auch Gemüse zurückgreifen. Alle diese Lebensmittel sind von Natur aus glutenfrei. Besonders viel Gluten enthalten dagegen Weizen, Dinkel, Hafer, Roggen, Gerste und Grünkern sowie alle daraus hergestellten Lebensmittel, sofern sie nicht ausdrücklich als glutenfrei deklariert sind.

Gluten findet sich aber nicht nur in Lebensmitteln, sondern zum Teil auch in Kosmetika. Auch in Medikamenten, Vitaminpräparaten oder Nahrungsergänzungsmitteln werden gerne glutenhaltige Füllstoffe verwendet: Für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit können auch solche Produkte zum Problem werden. Auch kosmetische Präparate wie Lippenpflegestifte oder Zahnpasten sind, sofern sie nicht völlig glutenfrei sind, bei einer Glutenunverträglichkeit bedenklich, da automatisch Anteile verschluckt werden.
Inzwischen ist auch bekannt, welche Allergene genau eine Glutenunverträglichkeit auslösen. Es handelt sich um die alkohollösliche Fraktion des Glutens, die so genannten Prolamine. Sie sind je nach Getreideart unterschiedlich zusammengesetzt. Inzwischen gehört Gluten zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Im Rahmen einer speziellen EG-Verordnung (41/2009 vom 20. 01. 2009) zur grundsätzlichen Regelung der Kennzeichnung des Allergens Gluten in Lebensmitteln wurden erstmals Schwellenwerte gesetzlich festgelegt. Lebensmittel dürfen nur dann als glutenfrei bezeichnet werden, wenn sie einen Glutengehalt von maximal 20 „ppm“ („parts per million“) aufweisen. Darüber hinaus gibt es die Kennzeichnung „sehr geringer Glutengehalt“. Sie ist getreidehaltigen Produkten vorbehalten, die einen Glutengehalt von 100 „ppm“ nicht überschreiten und auf ganz spezielle Weise verarbeitet wurden, um den Glutengehalt zu reduzieren.

 

Gluten in kosmetischen Mitteln

In kosmetischen Mitteln ist Gluten in der Regel kein Hauptbestandteil, kann aber in einigen Formulierungen enthalten sein, insbesondere in Haar-, Haut- und Lippenpflegeprodukten. So können beispielsweise Lippenpflegestifte oder auch Zahncremes glutenhaltig sein, wobei grundsätzlich ein Blick auf die Zutatenliste Aufschluss gibt. Stehen dort Zutaten wie „Triticum aestivum“ oder „Triticum vulgare“, handelt es sich beispielsweise um Weizen. „Hordeum“ steht dagegen für Gerste, „Avena“ für Hafer.

Für Menschen mit einer Glutensensitivität ist es wichtig, bei glutenhaltigen Inhaltsstoffen in Kosmetika vorsichtig zu sein. Gluten kann über die Haut nicht in der gleichen Weise aufgenommen werden wie über den Verdauungstrakt, dennoch können bei manchen Menschen Hautreaktionen oder andere Empfindlichkeiten auftreten.

Um herauszufinden, ob ein Kosmetikprodukt Gluten enthält, sollten Sie Folgendes tun:

  • Lesen Sie die Liste der Inhaltsstoffe: Achten Sie darauf, ob Weizen, Gerste, Roggen oder Derivate dieser Getreidearten auf der Liste der Inhaltsstoffe stehen. Das können Zutaten wie Weizenkeimöl, hydrolysiertes Weizenprotein oder Gerstenextrakt sein.
  • Wenden Sie sich an den Hersteller: Wenn die Zutatenliste unklar ist oder Sie besondere Bedenken haben, wenden Sie sich an den Hersteller, um weitere Informationen zu erhalten. Viele Unternehmen geben auf Anfrage Auskunft über die Zusammensetzung ihrer Produkte.
  • Achten Sie auf glutenfreie Produkte: Einige Kosmetikmarken kennzeichnen ihre Produkte ausdrücklich als glutenfrei, so dass Menschen mit einer Glutensensitivität leichter geeignete Produkte auswählen können.
  • Patch-Test: Bei bekannter Glutensensitivität empfiehlt es sich, neue Kosmetikprodukte vor der intensiven Anwendung einem Patch-Test zu unterziehen. Dabei wird eine kleine Menge des Produkts auf eine kleine Hautstelle aufgetragen, um festzustellen, ob unerwünschte Reaktionen auftreten.

Für einen Kosmetikhersteller ist die Auslobung „glutenfrei“ jedoch sehr aufwändig. Es müssen nicht nur glutenfreie Rohstoffe verwendet werden, sondern jede produzierte Charge muss analytisch auf Gluten untersucht werden. Nur bei negativem Befund darf abgefüllt werden.

 

Glutenunverträglichkeit – Herausforderungen und Bedeutung in der Kosmetikbranche

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der konsequente Verzicht auf glutenhaltige Produkte nicht nur auf die Ernährung beschränkt ist, sondern auch die Auswahl von kosmetischen Produkten einschließen kann. Eine Glutenunverträglichkeit kann daher eine genaue Überprüfung der Inhaltsstoffe erfordern, selbst in scheinbar nicht verwandten Bereichen wie der Kosmetik. Obwohl die Kennzeichnung „glutenfrei“ in der Kosmetikbranche wichtig ist, bedeutet sie für die Hersteller einen erheblichen Aufwand. Die Verwendung glutenfreier Rohstoffe und strenge analytische Tests für jede Produktcharge sind notwendig, um die Sicherheit für Menschen mit Glutenunverträglichkeit zu gewährleisten. Bei weiteren Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Kontaktieren Sie uns unverbindlich für vertiefende Einblicke und persönliche Beratung!

 

 

Quellen:
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