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Pflanzenschutzmittel

Pestizide

Pflanzenschutzmittel, die oft einfach nur mit PSM abgekürzt werden, lassen sich generell in verschiedene Kategorien einteilen. Bei Fungiziden handelt es sich beispielsweise um biologische oder chemische Wirkstoffe, die Pilze beziehungsweise deren Sporen abtöten oder das Wachstum hemmen. Herbizide sind im Grunde nichts anderes als Unkrautbekämpfungsmittel, sie sollen störende Pflanzen möglichst schnell und nachhaltig abtöten. Auch Insektizide sind Pflanzenschutzmittel (PSM), sie dienen dazu, Insekten oder ihre verschiedenen Entwicklungsstadien zu töten oder zu vertreiben. Nematizide werden im Kampf gegen pflanzenschädigende Nematoden, also Bodenälchen oder Fadenwürmer, eingesetzt, während Akarizide der Bekämpfung von Milben und Zecken dienen. Und dann gibt es noch die hoch wirksamen Algizide, ebenfalls Pflanzenschutzmittel (PSM), die jedoch als Biozide ausschließlich gegen Algen auf Steinoberflächen oder auch in Gewässern eingesetzt werden. Zu einer ganz anderen Art Pflanzenschutzmittel (PSM) gehören die sogenannten Wachstumsregulatoren, die nichts vernichten oder abtöten, dafür aber in der Lage sind, das Wachstum der Pflanzen zu beeinflussen. Rodentizide sind dagegen chemische Mittel, um Nagetiere wie Ratten zu bekämpfen. All diese Pflanzenschutzmittel (PSM) haben also nur den einen Zweck: Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen sowie unerwünschten Pflanzen oder Pflanzenteilen zu schützen und die Lebenswege der Pflanzen bedarfsoptimiert zu beeinflussen.

 

Pflanzenschutzmittel (PSM) haben in der Kosmetik nichts zu suchen

Grundsätzlich gehören Pflanzenschutzmittel (PSM) natürlich nicht zu den Inhaltsstoffen in Kosmetikprodukten. Doch sie werden aber zu verschiedenen Zeiten während der Vegetationsperiode oder auch während der anschließenden Lagerung der verschiedensten Pflanzen eingesetzt. Die zahlreichen Wirkstoffe bauen sich jedoch mit einer unterschiedlichen Geschwindigkeit ab, so dass mit Rückständen in pflanzlichen Erzeugnissen immer wieder gerechnet werden muss. Bis zur Höhe der gesetzlich festgesetzten Rückstandshöchstgehalte sind diese Rückstände sogar offiziell zulässig. Bei Lebensmitteln gelten in allen EU-Staaten seit dem 01. September 2008 die gleichen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel (PSM). Und auch die Trinkwasserverordnung ist in diesem Punkt in der gesamten EU einheitlich, ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm Pflanzenschutzmittel (PSM) pro Liter Trinkwasser darf nicht überschritten werden. Und das hat natürlich einen Grund, denn je nach Art und genauer Zusammensetzung werden Pflanzenschutzmittel (PSM) auch mit schweren Hormonstörungen, Krebs, Geburtsschäden und anderen schwerwiegenden Krankheiten in Verbindung gebracht. Trotzdem muss natürlich zwischen sehr gefährlichen und weniger kritischen Substanzen unterschieden werden.

Als besonders bedenklich gilt unter anderem Aldrin, ein Insektizid, das in Deutschland schon seit 1981 verboten ist. Es wird im Körper in Dieldrin umgewandelt, das sich wiederum im Fettgewebe ansiedelt. Bekannt ist, dass Aldrin eine sehr starke neurotoxische Wirkung hat und bei einer akuten Vergiftung Kopfschmerzen, Schwindel und Muskelzuckungen auslösen kann. Dichlordiphenyltrichlorethan, abgekürzt DDT, lagert sich am Ende der Nahrungskette im Gewebe von Menschen und Tieren ab und steht schon seit langer Zeit im Verdacht, verschiedene Krebsarten auszulösen. In den meisten westlichen Industrieländern wurde die Substanz daher auch schon in den siebziger Jahren verboten. Gleiches gilt für chlororganische Stoffe, die das Immunsystem stören, Hormone nachahmen und zu Fortpflanzungsstörungen führen können. Trotzdem werden noch immer zahlreiche Pflanzenschutzmittel (PSM) verwendet, die zwar nicht als extrem kritisch, aber dennoch als bedenklich eingestuft werden.

Eine Rückstandsanalyse von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist generell möglich, aber aufwendig. Für die zuverlässige Identifizierung und Quantifizierung werden hochmoderne Messgeräte eingesetzt, so dass eine Überprüfung beziehungsweise Einhaltung aller Höchstgehalte und Richtwerte heutzutage nicht mehr unbedingt ein Problem darstellt. Gesundheitsbewusste Verbraucher sollten jedoch auf Lebensmittel und Kosmetik, bei denen der Verdacht auf Rückstände durch Pflanzenschutzmittel (PSM) besteht, verzichten.

Möglich ist dies durch den bewussten Einkauf von biologisch angebauten pflanzlichen Produkten aus einer natürlichen Landwirtschaft. Auf den Einsatz von Pestiziden und anderen schädlichen Substanzen muss im Rahmen eines solchen Anbaus konsequent verzichtet werden, so dass sich die Verbraucher sicher fühlen können. Unsere Haut ist schließlich wie ein lebender Schwamm: Sie saugt die Kosmetikprodukte auf und führt sie ins Innere … und damit auch die Schadstoffe. Die rein äußerliche Anwendung von Kosmetikprodukten, die mit Chemikalien und Pestizidrückständen (Pflanzenschutzmittel / PSM) versehen sind, schützt also nicht vor einer Kontamination. Natürlich werden Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht offiziell als Inhaltsstoffe deklariert. Wie schon erwähnt, schleichen sie sich unbemerkt und über Umwege in die Produkte. Und nicht nur Cremes, auch Shampoos, Duschgels und Seifen können betroffen sein. Durch die gefährliche Chemiemixtur sind allergische Reaktionen der Haut, Schäden an der Haarstruktur und gereizte Augen oftmals die Folgen. Die umstrittene grüne Gentechnik ist in diesem Zusammenhang auch keine optimale Lösung, da sie einfach noch zu wenig erforscht ist.

 

Pflanzenschutzmittel (PSM) in der Kosmetik: Lieber auf eine biologisch natürliche Herstellung achten

Um gesundheitliche Risiken auszuschließen, ist es empfehlenswert, auf hochwertige Naturkosmetik zurückzugreifen, die keinerlei Pflanzenschutzmittel (PSM) enthält. Ein biologisch natürlicher Anbau der Pflanzen, bei dem konsequent auf Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, kann hier nur die einzig richtige Lösung sein. Obwohl die gefährlichsten Pflanzenschutzmittel (PSM) inzwischen deutschlandweit oder gar innerhalb der EU verboten sind, werden noch immer viel zu viele Substanzen eingesetzt, die gefährliche Krankheiten auslösen können und daher als bedenklich anzusehen sind.

Wir von Cosmacon empfehlen, die Naturprodukte einer gründlichen Schadstoffanalyse zu unterziehen. Wir beraten Sie hier gerne, was möglich und sinnvoll ist.