Konservierung
Die mikrobiologische Stabilität von Kosmetika ist ein entscheidender Faktor für die Haltbarkeit und den gesundheitlichen Schutz der Verbraucher. In der europäischen Kosmetikverordnung sind Konservierungsstoffe als Stoffe definiert, die ausschließlich oder überwiegend dafür eingesetzt werden, um die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln zu hemmen. Die hierfür zugelassenen Stoffe sind in der entsprechenden Positivliste in Anhang V der EU KVO aufgeführt. Sie haben eine aufwendige Zulassung als Biozid durchlaufen, wohingegen Stoffe mit antimikrobiellen Eigenschaften lediglich den Anforderungen an die Sicherheitsbewertung unterliegen. Viele Hersteller bevorzugen inzwischen antimikrobielle Stoffe, da sie die Deklarierung als konservierungsmittelfrei ermöglichen. Im Rahmen der Rezepturentwicklung stellen die Löslichkeit, der optimale pH-Bereich und die Verträglichkeit mit den weiteren Bestandteilen der Formulierung entscheidende Faktoren bei der Auswahl der Konservierung dar.
Grundlegendes zur Konservierung
Die wenigsten Leute wären bereit die eigene Kosmetik alle paar Tage selbst frisch anzurühren und im Kühlschrank zu lagern. Die stattdessen erworbenen Handelsprodukte müssen oftmals mit Temperaturschwankungen (insbesondere bei Lagerung im Badezimmer) auskommen und sollen bis zum Aufbrauchen unbedenklich verwendbar sein. Wasserhaltige kosmetische Produkte stellen jedoch zunächst ein ideales Medium für die Vermehrung von Bakterien, Hefen und Pilzen dar.
Anhand des Wirkmechanismus der zu Konservierungszwecken eingesetzten Stoffe wird zwischen nukleophil agierenden und membranaktiven Verbindungen unterschieden. Bei membranaktiven Mitteln handelt es sich um mittelpolare, wenig reaktive Verbindungen. Sie adsorbieren mehr oder weniger unspezifisch an die Zellmembran von Mikroorganismen und beeinträchtigen die Funktion von dieser. Hierzu gehören aromatische Alkohole, p-Hydroxybenzoesäureester, organische Säuren und kationische Tenside. Nukleophil reagierende Konservierungsmittel hingegen wirken spezifisch auf eine Vielzahl von Zellkomponenten. Aufgrund ihrer Reaktivität sind nur geringe Einsatzkonzentrationen von Konservierungsmitteln erforderlich. Hierunter fallen die Isothiazolinone und Formaldehyd bzw. Formaldehydabspalter.
Neben einer ausreichenden Wasserlöslichkeit müssen zur Konservierung eingesetzte Stoffe auch lipophile Eigenschaften aufweisen, da nur so die Phospholipidmembran der Mikroorganismen effektiv angegriffen werden kann.
Die Bewertung der im Anhang 5 der EU KVO gelisteten Konservierungsmittel erfolgt anhand von Toxizitätsstudien durch den unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS). Da Konservierungsstoffe ein erhöhtes Sensibilisierungspotential aufweisen oder in einer zu hohen Einsatzkonzentration mit einem erhöhten Risiko verbunden sein können, wurde gesetzlich für jeden Konservierungsstoff eine Höchstkonzentration festgelegt. Diese kann vom Verwendungszweck anhängig sein, sodass für ein Leave-on-Produkt eine andere Vorgabe als für ein Rinse-off-Produkt gelten kann. Des Weiteren ist bei einigen Konservierungsstoffen das Anbringen von Warnhinweisen vorgeschrieben.
Da antimikrobielle Stoffe ein vergleichbares Gefahrenpotential haben wie die gelisteten Konservierungsstoffe, ist die unterschiedliche rechtliche Behandlung kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Rahmen dessen der Vorschlag erbracht, alle mikrobiell wirksamen Stoffe einheitlich einer Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Des Weiteren wurde vorgeschlagen die Auslobung „konservierungsmittelfrei“ von der Abwesenheit aller mikrobiell aktiven Stoffe abhängig zu machen, um die bei der Verwendung von antimikrobiellen Mitteln irreführende Aussage zu unterbinden.
Klassen von Konservierungsmitteln
Parabene
Hierbei handelt es sich um die Salze und Ester der para-Hydroxybenzoesäure. Die am häufigsten eingesetzte Parabene Methyl- und Ethylparaben wirken stark fungizid und sind wirksam gegen gram-positive Bakterien; gegen gram-negative Bakterien hingegen weniger. Der Einsatz ist in einem pH-Bereich von 1 bis 8,5 möglich. Da es bei niedrigen Temperaturen zu einer Ausfällung kommt, sollten mit PHB-Estern konservierte Produkte nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Des Weiteren kann bei Parabenen aufgrund ihrer Polarität im Laufe der Zeit eine „Verteilungsproblematik“ auftreten. So ist oftmals ein „Abwandern“ in Fettphasen mit polaren Emollients und/oder ins Packmittel zu beobachten. Zu einer verminderten Wirksamkeit kommt es, wenn in der Rezeptur Liposomen, Tenside, Makromoleküle und/oder Komplexemulgatoren enthalten sind. Für kosmetische Produkte mit einem basischen pH sind PHB-Ester ungeeignet, da es zur Hydrolyse kommt. Diese Hydrolyse findet auch schon statt, wenn Parabene mit starken Laugen in einer Phase bei der Herstellung eingesetzt werden. Bei der Phasenaufteilung ist daher immer darauf zu achten, das Paraphen in separaten Phasen eingesetzt werden.
Parabene werden seit mehr als 80 Jahren verwendet, sodass im Gegensatz zu erst seit kurzer Zeit eingesetzten Stoffen eine umfangreichere Datenlage vorliegt. Zum Einsatz in Kosmetika kommen Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Butylparabene. Es ist eine schwache östrogen-ähnliche Wirkung bekannt, im Vergleich zum natürlichen Sexualhormon ist die östrogene Potenz jedoch um ein Vielfaches geringer. Nach der EU KVO gilt für Methyl- und Ethylparaben bei Einzelverwendung eine zulässige Konzentration von 0,4 % (als Säure); bei Mischungen der beiden Stoffe dürfen es bis zu 0,8 % (als Säure) sein. Bezüglich Propyl- und Butylparaben liegt die Empfehlung des BfR und SCCS mit 0,19 % niedriger, da hier eine unzureichende Datenlage zur Hautpenetration vorliegt. Aufgrund der erhöhten Expositionsgefahr im Windelbereich hat Dänemark seit 2011 Propyl- und Butylparaben in allen Produkten für Kinder unter 3 Jahren verboten. Der Einsatz von Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Benzyl- und Phenylparaben ist seit 2014 in der gesamten EU nicht mehr zulässig, da die Industrie nur begrenzte oder keine Informationen für die Sicherheitsbewertung vorlegen konnte. Cosmacon hat sich entschieden, bei der Entwicklung von modernen Kosmetika keine Parabene mehr zur Konservierung einzusetzen.
Isothiazolinone
Isothiazolinone zeigen gegenüber allen Mikroorganismen eine gute Wirksamkeit, wobei nur geringe Einsatzkonzentrationen nötig sind. 2004 bewertete das frühere SCCNFP (Scientific Committee for Cosmetic Products and Non-Food Consumer Products) den Einsatz von Methylisothiazolinon bis zu einer Konzentration von 0,1 % sicher. Jedoch führte die akkumulierte Exposition durch die weite Verbreitung in Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Klebstoffen sowie der Baubranche (Wandfarben, Lacke, …) zu einem starken Anstieg von allergischen Reaktionen. Eine deutsche Studie des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken stellte einen Anstieg allergischer Reaktionen von 1,9 % im Jahre 2009 auf 4,4 % im Jahr 2011 fest (Geier et al. 2012). Einer dänischen Studie nach wurden in 32 % der Fälle kosmetische Mittel als Auslöser festgestellt (2006-2010; Lundov et al. 2010). Eine Re-evaluierung aufgrund dieser Daten bewirkt daher seit dem 12. Februar 2017 für Methylisothiazolinon eine beschränkte Einsatzkonzentration von 0,01 % für Rinse-off-Produkte und ein vollständiges Verbot für den Einsatz in Leave-on-Produkten.
Alkohole
Phenoxyethanol ist eine farblose Flüssigkeit, die einen schwachen Rosenduft aufweist. Gesetzlich ist eine Einsatzkonzentration bis zu 1 % erlaubt. Es hat sich als sehr wirksam gegen Gram negative Bakterien erwiesen, ist ansonsten aber eher ein schwaches Konservierungsmittel, weshalb es mit anderen Konservierungsstoffen zu kombinieren ist. Aufgrund der schlechten Wasserlöslichkeit ist ein Vorlösen z.B. in Propylenglycol oder Glycerin zu empfehlen. In Babypflege und Produkten für die sensible Haut ist es weit verbreitet, da es nur ein geringes Sensibilisierungspotential aufweist. Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) meldete 2012 hinsichtlich der Verwendung dieses Konservierungsmittels Bedenken an und verwies auf Tierversuche, die auf eine leberschädigende Wirkung hindeuteten. Das SCCS kam jedoch zu dem Schluss, dass Phenoxyethanol bei einer Einsatzkonzentration von 1 % als sicher anzusehen ist. Die naturkosmetische Ecocert-Zertifizierung enthält ein Verbot für Phenoxyethanol.
Benzylalkohol kommt in den ätherischen Ölen vieler Pflanzen vor. Verwendung findet er unter anderem als Konservierungsmittel, Lösungsmittel und zur Parfümierung. Er gehört zu den 26 gelisteten Duftstoffen, die als allergieauslösend bekannt sind, wobei Benzylalkohol trotz der weiten Verbreitung nur eine niedrige Sensibilisierungsrate aufzeigt. Beim Einsatz zur Konservierung ist der Eigengeruch zu bedenken; die gesetzliche Einsatzbeschränkung für diesen Verwendungszweck liegt bei 1 %. Die Verbindung wirkt gut gegen Gram positive, schwach gegen Gram negative Bakterien sowie Hefen und nur sehr schwach gegen Schimmelpilze. Die Substanz ist oxidationsempfindlich, zudem ist die lokalanästhetische Wirkung zu beachten.
Phenylethylalkohol ist ein Bestandteil natürlich vorkommender ätherischer Öle. Aufgrund der bakteriostatischen Wirkung kann er zur Konservierung eingesetzt werden. Bei dem nicht als Konservierungsstoff gelisteten Rohstoff handelt es sich um eine farblose Flüssigkeit, die nach Rosenblüten riecht. Er ist alkalistabil, zu beachten ist jedoch die Lichtempfindlichkeit.
Ethanol gilt ebenfalls nicht als Konservierungsstoff bekämpft aber sowohl Bakterien als auch Schimmelpilze und Hefen effektiv. Als großer Vorteil im Vergleich zu anderen zur Konservierung eingesetzten Stoffen ist aufzuführen, dass er kein Sensibilisierungspotential aufweist. Die Einsatzkonzentration zur Konservierung sollte über 15 % betragen. Die Gesellschaft für Dermopharmazie empfiehlt in ihren „Wirkstoffstoffdossiers für externe dermatologische Rezepturen“ einen Einsatz von 20 % bezogen auf die Wasserphase. Die Befürchtung vieler Konsumenten, dass hierdurch die Haut ausgetrocknet wird, ist bei diesen Konzentrationen unbegründet. Austrocknende Effekte treten bei gesunder Haut erst bei Konzentrationen von über 20 % auf. Die konservierende Wirkung entsteht, indem Lipide aus der Mikrobenmembran gelöst und Membranproteine denaturiert werden, wodurch diese ihre Funktion verlieren und die betroffenen Zellen platzen. Beim Auftragen auf die Haut verflüchtigt sich der Alkohol größtenteils, wodurch es zu einem Kühlungseffekt kommt. Bezüglich einer Halal-Zertifizierung ist zu beachten, dass Bioethanol in Kosmetika für gläubige Muslime verboten ist. Interessanterweise wird denaturierter Alkohol, also Ethanol dem ein Vergällungsmittel zugesetzt wurde, von vielen Muslimen wiederum als halal angesehen. Vergällter Alkohol wird von einigen Herstellern eingesetzt, um die Alkoholsteuer zu umgehen. Wenn Phthalate als Vergällungsmittel enthalten sind, ist deren weichmachender Effekt zu beachten. Dies wäre z.B. bei Peel-off-Gesichtsmasken unerwünscht, da hierdurch die zum Abziehen benötigte Konsistenz nicht erreicht wird. Des Weiteren sind die hautreizende Wirkung sowie das allergene und mutagene Potential von einigen zur Vergällung eingesetzter Chemikalien zu bedenken.
Organische Säuren und deren Salze
Die fungi- sowie bakteriostatische Wirkung entsteht durch den Hemmeffekt von mikrobiellen Stoffwechsel-Enzymen, wobei die Wirkung gegen einige Milchsäurebakterien oder Clostridien nur schwach ausgeprägt ist. Aufgrund der besseren Löslichkeit sind auf INCI-Listen eher die Salze wie z.B. Sodium Benzoate und Potassium Sorbate zu finden. Zu beachten ist der eingeschränkte Einsatzbereich bezüglich des pH-Wertes, da nur die freie Säure wirksam ist. Der einzustellende pH-Wert des kosmetischen Produktes oder die erforderliche Einsatzmenge des Salzes ist über den pKs-Wert der jeweiligen Säure zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um den negativen dekanischen Logarithmus der Dissoziationskonstanten. Dieser Wert gibt an, bei welchem pH-Wert 50 % der Säure dissoziiert vorliegen.
Bezüglich Benzoesäure liegt der pKs-Wert bei 4,18. Bei diesem pH-Wert liegen also 50 % als freie Säure vor, während es bei einem pH-Wert von 5 hingegen nur 13 % sind. Es handelt sich um einen Konservierungsstoff, der natürlicherweise z.B. in Preiselbeeren vorkommt. Je nach Produktanwendung gibt es unterschiedliche gesetzliche Höchstkonzentrationen: 0,5 % (als Säure) für Leave-on-Kosmetik, 2,5 % (als Säure) für Rinse-off-Produkte, wobei für Mundmittel ein gesonderter Wert von 1,7 % (als Säure) gilt. Zwischen 1990-1991 wurde in der Erfrischungsgetränke-Industrie ein Zusammenhang zwischen der zur Konservierung eingesetzten Benzoesäure und dem Auftreten von krebserregendem Benzol entdeckt. Es stellte sich heraus, dass Benzoesäure bei gleichzeitigem Vorkommen von Vitamin C (künstlich zugefügt oder natürlich im Fruchtsaft enthalten) zur Benzolbildung führen kann, wenn das Getränk über einen längeren Zeitraum bei Temperaturen über 50 °C gelagert wurde. Bezüglich Kosmetika fanden bis dato noch keine Untersuchungen statt.
Sorbinsäure hat einen pKs-Wert von 4,76; die gesetzliche Konzentrationsbeschränkung liegt bei 0,6 % (als Säure). Als vorteilig anzusehen ist der günstige Verteilungskoeffizienten zwischen Wasser und Öl, aufgrund dessen sich der Großteil der Säure in der mikrobiologisch zu schützenden Wasserphase befindet. In der Literatur findet sich der Hinweis, dass Sorbinsäure beim Vorliegen einer zu geringen Konzentration von einigen Mikroorganismen verstoffwechselt werden kann. Der auch im Lebensmittelbereich eingesetzte Konservierungsstoff wird als schwaches Allergen eingestuft, das nur selten zu kontaktallergischen Reaktionen führt.
Dehydroacetsäure (Essigsäure) hat ebenfalls einen pKs-Wert von 4,76; die Einsatzmenge ist von der EU KVO auf 0,6 % als Säure beschränkt. Essigsäure gilt als unbedenklich, Sensibilisierungen der Haut sind äußerst selten. Der Rohstoff weist einen typischen Geruch nach Essig auf.
Der pKs-Wert von Salicylsäure liegt bei 2,97. Aufgrund der keratolytischen Wirkung darf sie mit Ausnahme von Shampoos nicht in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, die für Kinder unter 3 Jahre gedacht sind. Des Weiteren muss hiermit konservierte Kosmetik den Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden“ enthalten. Eingesetzt werden dürfen 0,5 % als Säure.
Die vorstehenden in der Kosmetik eingesetzten Konservierungssäuren kommen auch in der Natur vor, weshalb diese heutzutage industriell hergestellten Stoffe vom BDIH als naturidentisch bezeichnet werden. Der BDIH-Standard erlaubt daher neben dem Duftstoff Benzylalkohol auch Benzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Dehydroacetsäure sowie die jeweiligen Salze der Säuren zur Konservierung. Somit lässt sich parallel zum Wachstum der Naturkosmetik-Branche ein Anstieg der Verwendung dieser Stoffe beobachten. Auf der Verpackung muss die Verwendung durch den Wortlaut „konserviert mit …“ gekennzeichnet sein.
Undecylensäure hingegen ist als Konservierungsmittel bisher noch wenig bekannt; die Einsatzbeschränkung liegt bei 0,2 % als Säure. Hierbei handelt es sich um eine einfach ungesättigte Fettsäure mit elf Kohlenstoffatomen. Die Verbindung kommt im menschlichen Körper als natürlicher Bestandteil des Schweißes vor und wird kommerziell aus Rizinusöl gewonnen. Wie die meisten organischen Fettsäuren wirkt sie fungizid. Studienergebnisse haben gezeigt, dass Undecylensäure und ihre Salze bereits in geringer Dosierung über eine starke fungizide Wirkung verfügen, wobei sogar eine ca. sechsmal stärkere Wirkung als bei Caprylsäure besteht. In der Medizin wird sie daher als Antimykotikum eingesetzt.
Die ebenfalls natürlich vorkommende Anissäure weist eine starke fungizide Wirkung auf und wird oft in Kombination mit Lävulinsäure eingesetzt, welche neben einer fungiziden Wirkung auch stark bakterizid wirkt. Es handelt es sich hierbei um keine gelisteten Konservierungsstoffe; stattdessen ist in dem Beschluss der Kommission vom 9. Februar 2006 bei „Levulinic Acid“ als Funktion „Hautpflegend“ und bei „p-Anisic Acid“ „Maskierend“ eingetragen. Diese Zuordnung erlaubt trotz der Verwendung als konservierende Komponente eine Deklaration als „frei von Konservierungsstoffen“. Studien oder Langzeiterfahrungen zwecks eines sensibilisierenden Potentials oder einer toxikologischen Betrachtung sind bis dato nicht publiziert, weshalb die Risiken diesbezüglich nicht abgeschätzt werden können. In dem Protokoll zur 11. Sitzung der BfR-Kommission für kosmetische Mittel ist Anissäure (p-Methoxybenzoesäure) als Stoff beschrieben, der strukturell den Parabenen (p-Hydroxybenzoesäure-Estern) ähnlich ist und wie diese zu antimikrobiell wirksamer p-Hydroxybenzoesäure metabolisiert werden kann. Das BfR sieht den Stoff als problematisch an, da er im Gegensatz zu den Parabenen jedoch keine Sicherheitsbewertung unterlaufen hat und zurzeit noch eine irreführende Deklaration als konservierungsmittelfrei ermöglicht. Auch hier hat sich Cosmacon entschieden, keine Anissäure mehr für die Konservierung einzusetzen.
Oberflächenaktive Verbindungen
Hierzu werden Diole und Glycerylester gezählt. Bezüglich der Rezepturentwicklung ist zu beachten, dass es sich bei diesen beiden Gruppen strukturell um amphiphile Verbindungen handelt, die sich aufgrund dessen wie Emulgatoren verhalten und zu einer Störung der Emulsion führen können. In höheren Konzentrationen kann es zu einer Reduzierung der Viskosität kommen.
Bezüglich Propylenglykol (Propan-1,2-diol) wird zwecks Konservierung eine Einsatzkonzentration von 20 % bezogen auf die Wasserphase empfohlen. Es handelt sich um keinen gelisteten Konservierungsstoff; neben seiner antimikrobiellen Wirkung weist er feuchtigkeitsspendende Effekte auf, wirkt als Lösungsmittel sowie viskositätsregelnd. Die Cosmetic Database der EWG (Environmental Working Group) gibt dem Stoff eine Einstufung als „moderate hazard“, da er mit irritativen und allergischen Hautreaktionen in Verbindung gebracht wird.
Pentylenglykol ist Propylenglykol strukturell ähnlich und weist auch die gleichen Eigenschaften wie dieses auf. Von der Cosmetic Database wird es als „low hazard“ eingestuft, da es der aktuellen Datenlage nach ein geringeres Potential aufweist Irritationen und Allergien auszulösen.
Weitere Beispiele für Diole sind: Caprylyl Glycol (1,2-Octanediol), 1,2-Hexandiol und Ethylhexylglycerin.
Bei den in der Kosmetik zur Konservierung eingesetzten Glycerylestern handelt es sich um veresterte Monoglyceride wie z.B. Glyceryl Caprylate, Glyceryl Caprate und Glyceryl Undecylenate. Neben einer antimikrobiellen Wirkung führen sie zu einer verstärkten Hautpenetration. Das Cosmetic Ingredient Review (CIR) Expert Panel rät daher zur Vorsicht bei der Verwendung in Formulierungen mit Inhaltsstoffen, bei denen eine erhöhte Hautadsorption bedenklich ist. In Tierversuchen und Studien haben sich die Glycerylester als gesundheitlich unbedenklich erwiesen. Glycerylester pflanzlicher Herkunft sollten jedoch vor Verwendung auf Pestizid-Rückstände und Schwermetalle überprüft werden. Cosmacon empfiehlt hier, für Produkte die einen oder mehrere dieser Stoffen zur Konservierung enthalten, eine dermatologische Hautverträglichkeit an mindestens 50 Probanden durchführen zu lassen. Anhand dieses Tests kann sehr gut festgestellt werden, ob das finale Produkt in irgendeiner Form Hautirritationen auslösen kann. Wenn es um extrem gut hautverträgliche Produkte geht, ist hier auch der Einsatz eines repetitive Epicutan-Tests sinnvoll. Hierdurch erlangt man eine umfassende Sicherheit für die Verträglichkeit eines neuen Produktes.
Antimikrobielle Peptide
Ein unter dem Handelsnamen „Leucidal SF Complete“ vertriebener alternativer Konservierer trägt die INCI-Bezeichnung Lactobacillus Ferment & Lactobacillus & Cocos Nucifera (Coconut) Fruit Extract. Der konservierende Effekt soll laut Hersteller von antimikrobiellen Peptiden bewirkt werden, die durch Fermentation gewonnen werden.
Umstrittene Stoffe
Neben der schon genannten Anissäure ähneln, laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung, auch japanischer Geißblattextrakt (Lonicera Japonica (Japanese Honeysuckle) Extract) sowie Aromastoffe wie Heliotropin, Phenylpropanol, strukturell den in Verruf geratenen Parabenen und können wie diese zu antimikrobiell wirksamer p-Hydroxybenzoesäure metabolisiert werden.
Grapefruitkernextrakt (GKE) wird mithilfe von Glycerin als Auszugsmittel aus Pressrückständen der Nahrungsmittelindustrie erzeugt. Ohne gesundheitliche Nebenwirkungen soll eine antimikrobielle Wirkung bestehen. Wissenschaftliche Publikationen, die dies belegen fehlen jedoch. Bei den wenigen Ausnahmen, in denen ein konservierender Effekt von GKE beobachtet wurde, stellte sich heraus, dass ein Zusatz von Triclosan oder Benzethoniumchlorid enthalten war. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hat aus diesem Grund schon 1998 vor der Verwendung von Produkten, die GKE enthalten gewarnt.
Triclosan ist unter anderem in Reinigungsmitteln, Zahnpasten, Deodorants, Seifen und Textilien zu finden. Sachgerecht ist jedoch nur der hochdosierte Einsatz als Desinfektionsmittel im ärztlichen Bereich. In den zuvor aufgeführten sachfremden Bereichen wird es nur in einer geringen Dosierung verwendet. Dies führt zu einer vermehrten Selektion resistenter Keime, die aufgrund der niedrigen Konzentration nicht abgetötet werden. Zudem besteht die Vermutung, dass dies mit einer Kreuzresistenz gegenüber bestimmten Antibiotikagruppen verbunden ist. Speziell für die Chinolone und die Tetracycline ist dies wahrscheinlich und anzunehmen. Das BfR empfiehlt daher die Zulassung und den Einsatz von Triclosan und verwandten Desinfektionsmitteln ausschließlich auf den ärztlichen Bereich zu beschränken.
Konservierungsmittelfreie Produkte und Besonderheiten
Bestimmte Kosmetikprodukte benötigen aufgrund ihrer Zusammensetzung keine Konservierung. So besteht bei stark alkoholhaltigen Produkten (z.B. Rasierwässer), sehr niedrigem oder hohem pH-Wert (z.B. Dauerwellen) und wasserfreien Formulierungen (z.B. Puder, reinen Öl-und Fettprodukten) kein (zusätzlicher) Bedarf eines Keimschutzes.
Des Weiteren ermöglichen rekontaminationssichere Verpackungen wie Einmal-Ampullen oder Aerosoldosen den Verzicht auf Konservierungsstoffe. Falls es sich bei der späteren Darbietungsform um einen Airless-Spender handelt, kann eine geringere Hemmstoff-Reserve eingesetzt werden als bei einem Tiegel, da bei letztgenanntem mit einem beständigen Keimeintrag während der Nutzung zu rechnen ist und es zu Kondenswasseransammlungen am Deckel kommen kann.
Da sich das Wasser bei W/O-Produkten in der dispersen Phase befindet, ist das Testdesign des Keimbelastungstests (KBT) anders als bei O/W- Emulsionen. Des Weiteren hängt die Vermehrung und der Stoffwechsel vom Mikroorganismen nicht vom Gesamtfeuchtegehalt, sondern von der Wassermenge ab, die in einer verfügbaren Form vorliegt (bezeichnet als aw-Wert). Da ein Keimwachstum einen aw-Mindestwert von 0,6 erfordert, kann unterhalb dessen auf einen KBT verzichtet werden.
Wenn Sie Kosmetika vermarkten möchten oder Ihre Rezeptur bezüglich der aktuellen Konservierung überarbeiten wollen, entwickeln wir dank unserens Knowhows und unserer umfassenden Erfahrung gerne die optimale Konservierungsstrategie für Ihr(e) Produkt(e).
Quellen
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