Nagoya
Am 29. Oktober 2010 wurde in der japanischen Hafenstadt Nagoya ein internationales Umweltabkommen beschlossen. Der Zweck des Protokolles auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention war und ist, die Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt aus dem Jahre 1993 umzusetzen. Die EU sowie 50 weitere Staaten ratifizierten das Protokoll, das am 12. Oktober 2014 in Kraft trat. Das unter dem Namen Nagoya Protokoll bekannte Abkommen regelt nicht nur den Zugang zu genetischen Ressourcen, sondern auch die gerechte und ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
Ob und inwieweit die Verwender genetischer Ressourcen die Richtlinien zum Zugang und Vorteilsausgleich befolgen, kontrolliert in Deutschland seit dem 01. Juli 2016 das Bundesamt für Naturschutz.
Die Inhalte des Nagoya Protokolls
Genetische Ressourcen sind nicht nur wichtige Bestandteile der biologischen Vielfalt, sondern stellen auch gleichzeitig die Basis jeder Tierrasse und jeder Pflanzensorte in der Landwirtschaft dar. Außerdem enthalten sie neue Wirkstoffe für Kosmetikprodukte und Medikamente. Deshalb werden sie auch in den unterschiedlichsten Bereichen gebraucht: in der Pharma-, Kosmetik- und Biotechindustrie beispielsweise, aber auch in der Landwirtschaft und in der Forschung. Das Nagoya Protokoll sieht vor, dass jeder, der genetische Ressourcen bereitstellt, auch an den Vorteilen teilhaben soll, die sich aus der Nutzung ergeben. Zudem enthält es Bestimmungen für die Nutzer der Ressourcen, damit diese sich in den Bereitstellerländern an die anwendbaren ABS-Vorschriften halten. ABS steht für „Access and Benefit Sharing“ und beschreibt unter anderem die Verantwortung der Unternehmen, schon im Vorfeld die Genehmigung der jeweiligen lokalen Gemeinschaft einzuholen, um Forschung an genetischen Ressourcen betreiben zu können. Ein weiterer Inhalt der ABS-Vorschriften umfasst eine faire und gerechte Gewinnbeteiligung. Des Weiteren soll das Nagoya Protokoll im Umgang mit genetischen Ressourcen die Rechtssicherheit verbessern, damit die Wissenschaft sowie die Unternehmen in die Bereiche Forschung und Entwicklung investieren. Das Nagoya Protokoll leistet somit einen wichtigen Beitrag zum globalen Erhalt der Biodiversität und gewährleistet eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile. Jeder Nutzer, der in einem anderen Land Zugang zu genetischen Ressourcen sucht, weil er beispielsweise eine Heilpflanze zur Herstellung eines Präparates verwenden möchte, muss sich an die entsprechenden Vorschriften im bereitstellenden Land halten. Da mit genetischen Ressourcen häufig auch das traditionelle Wissen lokaler und indigener Gemeinschaften verbunden ist, enthält das Nagoya Protokoll Richtlinien über den Vorteilsausgleich im Rahmen der Nutzung des entsprechenden Wissens.
Das Nagoya Protokoll und die Kosmetik
Immer mehr Kosmetikmarken setzen auf die Natürlichkeit ihrer Produkte. Eine Beschaffung, die nach ökologischen Kriterien ausgerichtet ist, stellt die Reputation der Marke sicher und stärkt das Bewusstsein der Verbraucher für Biodiversität. Produkte, die entsprechend dem Nagoya Protokoll entwickelt werden, sorgen zudem für eine bessere Kosmetik. Da viele Pflanzenarten mit ihren Inhaltsstoffen als Rohstoff- und Innovationsquelle sorgen, ist die Kosmetikbranche von der genetischen Vielfalt sowie der Artenvielfalt abhängig. Durch den immer stärker werdenden Verlust dieser Vielfalt werden die Rohstoff- und Innovationsquellen jedoch zunehmend begrenzt. Dies bringt einige Risiken mit sich. Bis zu 50 Prozent der eingesetzten Inhaltstoffe sind in der Pharmaindustrie natürlichen Ursprungs oder basieren auf pflanzlichen Wirkstoffen. Die Erforschung von Flora und Fauna, speziell aus marinen Organismen oder tropischen Wäldern, spielt bei der Entwicklung vieler Medikamente eine tragende Rolle. Dies gilt insbesondere für Präparate gegen Krebs. Und auch viele kosmetische Produkte werden aus natürlichen Quellen abgeleitet. Zu den bereits erforschten Beispielen gehören unter anderem Aminosäuren, Flavonoide, Saponine, Vitamine und Antioxidantien. Verwendet werden aber auch das Chitin von Krustentieren, Fischöle sowie einige Inhaltsstoffe von Seegräsern. Der Verlust oder der Rückgang der Biodiversität ist für die Kosmetikbranche daher ein enormes Risiko, da potenziell Arten aussterben könnten, die für die Herstellung beziehungsweise Entwicklung von Kosmetikprodukten wertvoll und wichtig gewesen sein könnten. Das Nagoya Protokoll bietet der Kosmetikbranche jedoch einige Chancen. Die Nachfrage nach Naturkosmetik wächst schließlich stetig an, da der Verbraucher immer kritischer wird und sich zunehmend über natürliche Inhaltsstoffe informiert. Mit einer verantwortungsvollen Beschaffung können sich Kosmetikunternehmen interessante Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, die die Reputation der ganzen Marke steigern und gleichzeitig zu einer Differenzierung der Marke beitragen. Immerhin betonte bereits die Non-Profit-Organisation „Union for Ethical BioTrade“ (UEBT), dass zu den „Top-20 Kosmetikunternehmen“ diejenigen Hersteller zählen, die besonders ausführlich und offen über das Thema „Biodiversität und Verantwortung“ kommunizieren.
Cosmacon entwickelt Produkte mit Wirkstoffen nach dem Nagoya Protokoll
Um langfristig kein Risiko einzugehen, setzen Kosmetikunternehmen zunehmend auf Produkte, die gemäß dem Nagoya Protokoll entwickelt wurden. Auch Cosmacon sieht sich natürlich in der Verantwortung und übernimmt für Sie die Entwicklung und Realisierung entsprechender Produkte. Für eine verantwortungsvolle Kosmetikherstellung im Sinne der Biodiversität.