PAK

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK ist die Abkürzung für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Dabei handelt es sich um organische Verbindungen, die aus zwei bis sieben Ringen Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen bestehen. Bei Raumtemperatur sind diese PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) fest, sie binden sich sehr stark an Staub-, Ruß- oder Bodenpartikel. Die genauen Eigenschaften der unterschiedlichen Arten hängen immer von der jeweiligen Anzahl der Kohlenwasserstoff-Ringe ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) lipophil sind, das heißt, sie sind in Fetten und Öl sehr gut löslich, in Wasser dagegen schlecht. Je mehr Kohlenwasserstoff-Ringe die einzelnen PAK haben, desto fettlöslicher ist die Verbindung. Mit zunehmender Fettlöslichkeit steigt jedoch auch die Gefahr, dass sich die PAK  im Fettgewebe von Organismen anreichern.

 

PAK: gefährliche Krankmacher

PAK sind nicht nur für uns Menschen, sondern generell für alle Organismen eine besorgniserregende Stoffgruppe. Viele dieser Substanzen haben krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften.

Unabhängige Studien weisen immer wieder erhöhte Werte in den verschiedensten Verbraucherprodukten nach. Schuhe wie beispielsweise minderwertige Badelatschen, Werkzeug- und Fahrradgriffe, aber auch Sportartikel gehören dazu. Verantwortlich dafür sind Weichmacheröle, die bei den Produkten für eine bestmögliche Elastizität sorgen sollen. Spröder Kunststoff wird mit diesen Weichmachern biegsam und geschmeidig. Weichmacheröle, die PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten, sind auf dem Markt extrem billig und werden daher auch hauptsächlich für entsprechende Billigprodukte verwendet. Inzwischen existieren verschiedene Grenzwerte für PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). Nach der Trinkwasserverordnung beträgt der Grenzwert für Trinkwasser beispielsweise für Benzo[a]pyren 10,0 Nanogramm je Liter. Für Spielzeug gilt: Für die acht PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), die als besonders krebserregend eingestuft wurden, gilt eine Grenze von jeweils 100 Milligramm pro Kilogramm. In Kosmetika ist die Verwendung von PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) generell verboten. Das heißt jedoch nicht, dass sich die Substanzen nicht trotzdem auf heimtückische Weise in verschiedene Kosmetikprodukte einschleichen können. Dieser Prozess erfolgt aber sehr schleichend und über Umwege. Da sich die Substanzen an Staub- oder Rußpartikel binden und dort sehr lange verharren, ist eine Übertragung über die Atmosphäre keine Seltenheit. Sie lagern sich in Böden, Pflanzen und auf Oberflächen ab und gelangen auf diese Weise in die Produkte. Bevor PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) im menschlichen Körper karzinogen beziehungsweise krebserregend wirken, müssen sie im Organismus jedoch metabolisch umgewandelt werden. Dies trifft aber auf die meisten Karzinogene zu.

PAK  entstehen in der Industrie bei der Verbrennung von organischen Materialien wie beispielsweise Heizöl, Kohle, Tabak und Kraftstoff. Die Gewinnung von Koks und Gas aus Steinkohle ist diesem Zusammenhang als besonders problematisch anzusehen. Doch PAK kommen auch in der Natur vor. Sie werden von Mikroorganismen, Pilzen, Pflanzen und Tieren produziert, entstehen bisweilen auch durch Waldbrände.

Stiftung Warentest fand vor geraumer Zeit heraus, dass die Substanzen auch in Lebensmitteln nachweisbar sind. Aufgefallen waren vor allem verschiedene Teesorten, das Testinstitut stufte die Werte aber als „weniger kritisch“ ein.

Im menschlichen Körper können PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) mit einem sogenannten Lymphozytentransformationstest nachgewiesen werden. Dazu sind jedoch aufwendige Laboranalysen notwendig. Völlig verhindern lässt sich die Aufnahme nicht. Der Mensch nimmt die Substanzen täglich auf, und zwar über die Luft, die Haut und auch die Nahrung. Schon der Hautkontakt mit belasteten Badeschuhen kann zu einer Kontamination führen. Das Risiko einer erhöhten Aufnahme kann jedoch deutlich verringert werden. Verbraucher sollten grundsätzlich auf den Kauf von minderwertigen Billigprodukten aus Gummi, Kunststoff und Kautschuk verzichten. Auch beim Einkauf von Kosmetik ist es wichtig, dass auf hochwertige Produkte zurückgegriffen wird, im Idealfall sollte dies immer Naturkosmetik sein. Zu den gefährlichsten dieser Substanzen zählen Benz[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[j]fluoranthen, Chrysen und Naphtalin.

 

Fazit: PAK, das schleichende Gift in unserem Körper

PAK  schädigen auf Dauer die DNA und können Krebs auslösen. Die Substanzen können in unserer gesamten Atmosphäre nachgewiesen werden, kritisch sind die Werte jedoch vor allem dann, wenn Produkte mit den gefährlichen Weichmacherölen gekauft und benutzt werden. Auch bei Kosmetikartikeln sollte immer auf eine sehr hochwertige Qualität geachtet werden. Grundsätzlich ist der Einsatz von PAK  in der Kosmetik zwar verboten, völlig auszuschließen ist eine Aufnahme über die Haut aber nicht. Wer sich auf zertifizierte Naturkosmetik verlässt, ist aber immer auf der sicheren Seite.