Patente

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Ein Patent schützt den Erfinder eines Produktes vor Nachahmern und gibt ihm die Möglichkeit, seine Entwicklung optimal zu vermarkten. Im Prinzip ist das Patent für ihn also eine Art Versicherungspolice für mögliche Investitionen, da er durch den Patentschutz für einen bestimmten Zeitraum ein Monopol erhält. Laut Gesetz beträgt die Patentlaufzeit 20 Jahre. In Einzelfällen kann der Patentschutz jedoch mithilfe eines „Ergänzenden Schutzzertifikates“ um maximal fünf zusätzliche Jahre verlängert werden.

 

Das Patent und seine Vorteile

Dem Inhaber eines Patentes bieten sich wertvolle Vorteile. Wird eine Erfindung oder Entwicklung nämlich nicht durch ein Patent geschützt, könnte quasi jeder das Produkt kopieren und auf eigene Faust sowie zum eigenen Vorteil vermarkten. Alles, was er in seine Erfindung gesteckt hat, also Geld, Mühe und Zeit, wäre in diesem Fall vergeblich, da seine Nachahmer bequem und ohne jeglichen Aufwand von seiner Arbeit profitieren. Mit einem Patent werden Konkurrenten somit von der wirtschaftlichen Verwertung ausgeschlossen. Der Patentinhaber hat die Möglichkeit, wichtige Marktanteile für sich zu sichern.

Ein weiterer wichtiger Vorteil: Der Patenteintrag signalisiert in der Öffentlichkeit eine hohe Innovationskraft und zeigt gegenüber Kunden, Investoren und Mitbewerbern eine enorme Fachkompetenz. Daher ist es bei der Bewertung eines Unternehmens von großem Interesse.

 

Was ist ein Patent?

In Deutschland entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) über die Vergabe von Patenten. Grundsätzlich entsteht das Patent nicht bereits mit der Anmeldung beim DPMA, sondern erst dann, wenn das entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Verfahren positiv durchlaufen wurde. Dieses Verfahren sieht mehrere Kriterien vor. So muss die Erfindung beispielsweise natürlich neuartig sein, außerdem wird darauf geachtet, dass eine gewerbliche Nutzung des Produktes möglich ist. An das positive Ergebnis dieses Verfahrens schließt sich dann die Patenterteilung an.

 

Wo sollte ein Patent angemeldet werden?

In der Mehrzahl der Fälle empfiehlt es sich, zunächst eine Patentanmeldung beim DPMA einzureichen. Normalerweise erhält man nach etwa 9 bis 10 Monaten einen ersten Prüfungsbescheid, aufgrund dessen sich die Erteilungschancen abschätzen lassen. Sollte der erste Prüfungsbescheid des DPMA positiv ausfallen, ist zu überlegen, ob in eine internationale Nachanmeldung (auch PCT-Anmeldung genannt) investiert werden soll. Dies ist unabdingbar, wenn man sich die Chance auf eine Patentierung außerhalb Deutschlands erhalten möchte. Die internationale Nachanmeldung muss innerhalb eines Jahres ab dem Anmeldetag der deutschen Patentanmeldung eingereicht werden.

 

Die Kosten einer Patentanmeldung

Die Amtsgebühren des DPMA betragen 410,- € (incl. amtlicher Recherche und Prüfung) bei bis zu 10 Patentansprüchen (jeder weitere kostet zusätzlich 30,- €).

Die Patentanmeldung sollte von einem Patentanwalt ausgearbeitet werden, dessen Honorar in der Regel bei etwa 3.000,- bis 5.000,- € liegen wird, abhängig von der Komplexität der Erfindung und dem Schwierigkeitsgrad der auszuarbeitenden Anmeldung.

 

Warum schon die Anmeldung zum Patent einen positiven Effekt hat

Ein Patent kann nur dann geschützt werden, wenn es auch veröffentlicht wird. Darum wird bereits die Patentanmeldung in Verbindung mit dem jeweiligen Produkt vom Patentamt publiziert. Die Auslobung „zum Patent angemeldet“ steigert also bereits den Bekanntheitsgrad des Produktes und somit auch die Reputation des Unternehmens enorm. Gleichzeitig verringert die Veröffentlichung der Patentanmeldung die Wahrscheinlichkeit, dass auch in anderen Unternehmen an den gleichen Erfindungen gearbeitet wird.

 

Patentstrategie

Innovative Unternehmen verschaffen sich mit einer Patentanmeldung einen beachtlichen Wettbewerbsvorteil. Die alternative Strategie, auf Patentanmeldungen zu verzichten und Entwicklungen geheim zu halten, empfiehlt sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht. Aufgrund der ständig steigenden Mitarbeiterfluktuation besteht einerseits die Gefahr, dass die Erfindung dennoch nach außen getragen wird. Zudem riskieren die Unternehmen, dass ein Konkurrent zeitgleich an den gleichen Erfindungen arbeitet und seinerseits schließlich zum Patent anmeldet.

 

Weitere Schutzmöglichkeiten

Neben dem Patent existieren weitere Schutzmöglichkeiten für Erfindungen und Entwicklungen:

Das Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster gilt als das „schnelle Patent“, denn es kann in der Regel schon einige Wochen nach der Anmeldung in das entsprechende Register eingetragen werden. Es bietet im Prinzip die gleichen Rechte, das heißt, der Inhaber des Gebrauchsmusters ist alleine befugt, die Erfindung herzustellen, zu verwenden und in Umlauf zu bringen. Der Gebrauchsmusterschutz beträgt jedoch nur zehn Jahre, außerdem gibt es kein aufwendiges Prüfverfahren. Dies hat jedoch den Nachteil, dass der Gebrauchsmustereintrag bei einer nachträglichen Prüfung angegriffen oder gar gelöscht werden kann.

Die Amtsgebühren des DPMA für eine Gebrauchsmusteranmeldung betragen 40,- €. Die Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sind mit den Kosten einer Patentanmeldung vergleichbar, weil auch der Aufwand ähnlich hoch ist.

 

Design (früher Geschmacksmuster)

Bei einem Design handelt es sich um das äußere Erscheinungsbild eines Produktes. Hier geht es ausschließlich um Form, Farben, Oberflächenstruktur und Muster. Ein Geschmacksmuster schützt das geistige Eigentum im Hinblick auf das Design und hat eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren. Der Inhaber eines eingetragenen Designs hat das Recht, das Design allein zu benutzen. Er kann es jedem Dritten verbieten, das Design bei der Herstellung, Vermarktung oder auch bei der Ein- und Ausfuhr zu verwenden. Des Weiteren kann er gegen jedes Design vorgehen, das beim Nutzer keinen anderen Gesamteindruck als das eingetragene Erscheinungsbild erweckt.

 

Markenschutz

Marken, ganz egal, ob als Bild/Logo oder in Textform, kennzeichnen in der Öffentlichkeit die Produkte eines Unternehmens. Sie stehen für die Qualität des Unternehmens und gehören genau wie ein Patent zum geistigen Eigentum des Erfinders oder des Betriebes. Grundsätzlich können alle Marken geschützt werden, die dazu beitragen, die Produkte eines Unternehmens von den Waren anderer Betriebe zu unterscheiden. Mit der Eintragung einer Marke erhält der Inhaber das Alleinrecht, die Marke für seine Produkte zu benutzen. Der Inhaber hat aber auch das Recht, seine Marke jederzeit zu veräußern und zu verkaufen. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn Jahren gezahlt, ist der Markenschutz unbegrenzt verlängerbar.

 

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Technologiepark Köln

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50933 Köln

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