Warum Tierversuche in der Kosmetik?

Tierversuche? Tests an Menschen?

In der EU sind Tierversuche für Kosmetikprodukte schon seit 2013 verboten. Dies gilt aber nicht nur für Kosmetik, die in Europa hergestellt wird, sondern auch für Produkte, die in anderen Teilen der Welt produziert werden. Eigentlich also eine klare Sache, denn das Verbot ist unmissverständlich. Doch warum werden Tierversuche in der Kosmetik immer noch – und das völlig legal – durchgeführt? Gibt es womöglich Schlupflöcher?

 

Warum Tierversuche in der Kosmetik möglich sind

Leider bezieht sich das Verbot nur auf neue Inhaltsstoffe und Produkte. Nach wie vor dürfen ältere Kosmetikartikel ohne Einschränkungen verkauft werden. Das Verbot gilt auch nur für jene Inhaltsstoffe, die ausschließlich im kosmetischen Bereich eingesetzt werden. Wird ein Inhaltsstoff jedoch gleichzeitig auch für die Herstellung von Produkten aus anderen Kategorien verwendet (beispielsweise für Arznei- oder Reinigungsmittel), fällt er unter die entsprechenden Richtlinien und Gesetze. Die wiederum schreiben Tierversuche häufig vor, da ansonsten keine Zulassung erteilt wird. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang vor allem das Europäische Chemikalienrecht REACH, welches das Tierversuchsverbot für Kosmetik quasi aushebelt. Dieses Schlupfloch betrifft die Mehrheit aller kosmetischen Inhaltsstoffe: Somit scheint es leider klar zu sein, warum Tierversuche in der Kosmetik weiterhin praktiziert werden.

 

Warum Tierversuche in der Kosmetik möglich sind – generell bei China-Produkten?

Und dann sind da noch all die Billigimporte aus China. Möchte nämlich ein Hersteller irgendwo in China Kosmetikprodukte auf den Markt bringen, muss er diese vorher an Tieren testen lassen. Dies ist in China gesetzlich vorgeschrieben. Wurde ein Produkt nicht an Tieren getestet, darf es bei den chinesischen Registrierungsbehörden nicht angemeldet werden. Keine Anmeldung bedeutet wiederum, dass die Produkte in China nicht in den Verkauf kommen dürfen. Und auch wenn viele Unternehmen dem Thema Tierversuche eher kritisch gegenüber stehen: Auf dem chinesischen Markt winken nun einmal hohe Umsätze. Darum nehmen viele Produzenten Tierversuche einfach in Kauf. Oft vertreiben die Produzenten ihre Kosmetika dann auch in Europa und somit in Deutschland. Wenn wir uns also die Frage stellen, warum Tierversuche in der Kosmetik überhaupt noch zulässig sind, dann ist die Antwort auch in China zu finden. Allerdings gibt es auch hier Bewegung:

Die NMPA (National Medical Products Administration) hat am 4. März 2021 die endgültige Version der „Administrative Measures for Cosmetic Registration / Notification Dossiers“ veröffentlicht. In Paragraph 33 ist klar definiert, unter welchen Voraussetzungen ein toxikologischer Test für normale Kosmetikprodukt wie Shampoo, Lippenstift, Tagescreme ohne SPF, usw. in Zukunft nicht mehr erforderlich ist. Die Verordnung trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

Toxikologische Tests, die in China immer mit Tierversuchen verbunden sind, können in Zukunft für normale (general-use) Kosmetikprodukte wegfallen, wenn der Hersteller die Produktsicherheit auf folgende Weise garantieren kann:

  1. Der Hersteller besitzt ein offizielles Qualitätszertifikat für das Produktionsmanagement wie z. B. GMP von der zuständigen Behörde im Herkunftsland.
  2. Die Sicherheitsbewertung des Kosmetikprodukts kann die Sicherheit des Produkts nachweisen.

Bei den normalen Kosmetikprodukten gibt es 3 Ausnahmen von der Tierversuchsbefreiung. Diese sind:

  1. Baby Produkte
  2. Kosmetikprodukte mit neuen Rohstoffen, die sich in der 3-jährigen Überwachungszeit befinden
  3. Wenn der Antragsteller, die inländische verantwortliche Person oder der Hersteller der Kosmetikprodukte einer Überwachung durch die Behörde unterliegt.

Bei den speziellen (special-use) Kosmetikprodukten wie z.B. Sonnenschutz-, Whitening-, Haarfarbe- und Dauerwellenprodukten sowie Produkten gegen Haarausfall usw. hat sich dagegen nichts verändert.

Für diese Kosmetikprodukte bleiben toxikologische Tests mit Tierversuchen weiterhin bestehen.

Für die europäischen Kosmetikmarken, die Wert darauf legen, dass Ihre Kosmetikprodukte tierversuchsfrei sind, hat sich die Tür zum chinesischen Kosmetikmarkt – zumindest für die normalen (general-use) Kosmetikprodukte – geöffnet.

 

Warum Tierversuche in der Kosmetik möglich sind – lieber „Made in EU“

Wir von Cosmacon können von solchen Produkten, die keinen eindeutiges „Made in EU“ aufweisen, nur abraten. Unzählige Hasen und Meerschweinchen, aber auch Mäuse und Ratten leiden unter den massiven Ätzungs- und Reibungsversuchen an ihrer Haut schwerste Qualen. Dabei wird die Haut der Tiere meist zunächst rasiert, um anschließend mit den verschiedensten Chemikalien eingerieben zu werden. In der Folge kommt es dann häufig zu schmerzhaften Geschwüren und Entzündungen, zum Teil auch zu massiven blutenden oder vereiterten Wunden. Ein Verbot von Tierversuchen kommt trotz der EU-Kosmetikverordnung also nicht wirklich zum Tragen. Hier kann nur jeder Verbraucher selbst darauf achten, dass er Kosmetika „Made in EU“ oder „Made in Germany“ kauft. Oder fragen Sie einfach den Importeur…in Europa sind Tierversuche an Kosmetika seit 2009 verboten.

Dennoch muss klar gesagt werden, dass Tierversuche in der Kosmetik nicht akzeptabel sind. Letztendlich kann aber jeder – vom Hersteller bis zum Verbraucher – dazu beitragen, dass dieses Vorgehen möglichst schnell der Vergangenheit angehört. Wir von Cosmacon können für Sie anspruchsvolle tierversuchsfreie Kosmetik formulieren. Damit sich in Zukunft nie mehr die Frage stellt, warum Tierversuche in der Kosmetik überhaupt noch möglich sind. In Europa sind Tierversuche an Kosmetika seit 2009 verboten und nunmehr muss kein Tier mehr für unsere Schönheit leiden.

Für unsere Kunden lassen wir die neuen Kosmetikprodukte bei zertifizierten Testinstituten testen und machen nur noch „Menschenversuche“. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

 

Wenn Sie darüber hinaus Ihre Europäischen Produkte in China anmelden möchten, können Sie sich auch vertrauensvoll an unseren Partner wenden:

 

Rongmei Hui-Drobnik (Ms)

Managing Director

 

 DeHui GmbH

Postfach 11 01 02

D-31729 Rinteln

Tel.: 0049 (0) 5751 968 8359    

Fax: 0049 (0) 5751 968 8358                

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